Im «Äquivalenzverfahren für zertifizierte Pflegehelfende» werden Fachwissen in der Theorie und Praxis überprüft. Im Rahmen des Verfahrens wird kontrolliert, ob eine Gleichwertigkeit für den 120 Stunden dauernden «Lehrgang Pflegehelfende» ausgestellt werden kann. Dafür werden eingereichte Unterlagen mit dem aktuellen Curriculum verglichen. Voraussetzung für die Gleichwertigkeit sind Theoriewissen (120 Stunden), Praxisnachweis (120 Stunden) sowie Sprachkompetenz Deutsch B1/B2.

Äquivalenzverfahren Pflegehelfende
CHF 500,00
Im «Äquivalenzverfahren für zertifizierte Pflegehelfende» werden Fachwissen in der Theorie und Praxis überprüft. Im Rahmen des Verfahrens wird kontrolliert, ob eine Gleichwertigkeit für den 120 Stunden dauernden «Lehrgang Pflegehelfende» ausgestellt werden kann.
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